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Erwerbstätig noch im Rentenalter?!

Ein Zeichen für Altersarmut?   „Der Anteil von Menschen im Rentenalter, die erwerbstätig sind, hat sich binnen 10 Jahren verdoppelt. Erwerbstätige müssen bis zur Rente immer länger arbeiten. Seit 2012 steigt das Renteneintrittsalter stufenweise von 65 auf 67 Jahre bis 2031, zuletzt wurde auch eine Anhebung danach auf 68 Jahre diskutiert. Schon jetzt sind ältere Menschen deutlich häufiger erwerbstätig als vor zehn Jahren: Im Jahr 2019 waren hierzulande 8 % der Menschen im Alter über 65 erwerbstätig, wie das Statistische Bundesamt mitteilt. 2009 betrug ihr Anteil noch 4 %.“ Statistisches Bundesamt Deutschland   Folgt man der Studie scheint es mehrere Gründe für eine Erwerbstätigkeit im Alter zu geben Zum einen wurden die gesetzlichen Rahmenbedingungen geändert, das Rentenalter wird seit 2012 stufenweise bis auf 67 Jahre angehoben – bedeutet das auch zukünftig die Erwerbstätigkeit von älteren Menschen zunehmen wird Ein weiterer Grund ist der Anstieg der höheren Bildungsabschlüsse – Akademiker arbeiten im Schnitt deutlich länger Außerdem sind Menschen die arbeiten stärker sozial integriert und es scheint, dass die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben für viele Menschen ein Grund ist länger dem Berufsleben treu zu bleiben. ABER für 38% aller „Noch-Erwerbstätigen“ war das Einkommen, dass sie mit der Tätigkeit erzielen die vorwiegende Quelle ihres Lebensunterhaltes – dies legt nahe, dass viele Menschen aus Angst oder unmittelbarer Betroffenheit von Altersarmut weiterarbeiten gehen. Das ist der weit schlechteste Grund in dieser Aufzählung! Was bedeutet das für mich?! Damit Sie nicht MÜSSEN, sondern DÜRFEN! Werden Sie aktiv! Prüfen Sie Ihre eigene Absicherung! Informieren Sie sich zu den verschiedenen Möglichkeiten! Lassen Sie sich beraten! Sichern Sie sich ab! Wir helfen gerne und beraten Sie individuell! SPRECHEN SIE UNS AN!     Quellen: Erwerbstätigkeit älterer Menschen – Statistisches Bundesamt (destatis.de) Anteil von Menschen im Rentenalter, die erwerbstätig sind, hat sich binnen 10 Jahren verdoppelt – Statistisches Bundesamt (destatis.de) Künftige Bevölkerungsentwicklung in Deutschland – Statistisches Bundesamt (destatis.de)   Für mehr Informationen sprechen Sie uns auch direkt an! Kontakt – DUK Versorgungswerk e.V.

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Der Countdown läuft

Arbeitgeberzuschuss jetzt auch für bestehende Versorgungen!   Ab dem 01.01.2022 muss jetzt auch der Arbeitgeberzuschuss für bestehende Versorgungen umgesetzt werden. Im Rahmen des im Jahr 2019 beschlossenen Betriebsrentenstärkungsgesetzes wurde ein verpflichtender Arbeitgeberzuschuss zur Entgeltumwandlung im Rahmen einer betrieblichen Altersvorsorge beschlossen. Dieser gilt schon seit dem 01.01.2019 für neu abgeschlossene Versorgungen, aber ab Januar nächsten Jahres gilt der §26a BetrAVG dann auch für Bestandsverträge. Dies bedeutet für viele Unternehmen einen Umbruch und dieser muss organisiert werden, da alte Versorgungssysteme geprüft werden müssen ggf. entsprechende Anpassungen am allgemeinen System der betrieblichen Altersvorsorge im Unternehmen vorzunehmen sind. Hier wollen wir Ihre Fragen kurz und bündig beantworten: Wie hoch ist der verpflichtende Arbeitgeberzuschuss? 15%, direkt gesetzlich unverfallbar Wer bekommt den Arbeitgeberzuschuss? Seit dem 01.01.2019 alle Neuversorgungen ab dem 01.01.2022 auch alle Altversorgungen in den Durchführungswegen Pensionskasse, Pensionsfond und/oder Direktversicherung, sofern eine Sozialversicherungsersparnis für den Arbeitgeber von mind. 15% vorliegt. (Bei Privat-Krankenversicherten Personen kann es sein dass der Arbeitgeber weniger als 15% Sozialversicherungsersparnis hat – dann kann der Zuschuss auf die tatsächliche Ersparnis heruntergebrochen werden – dies nennt man die Spitz-Abrechnung.) Dies gilt sowohl für Versorgungen nach §3Nr.63 EStG sowie für Alt-Verträge nach §40b EStG Welche Ausnahmen gib es? Findet ein Tarifvertrag Anwendung kann dieser andere Regelungen zur betrieblichen Altersvorsorge beinhalten – bei geltendem Tarifrecht kommt der verpflichtende Arbeitgeberzuschuss nicht zum Tragen. Was wenn der Arbeitgeber bereits einen Zuschuss zahlt? Sollte der bereits gewährte Zuschuss dem gesetzlichen in seiner Form entspricht also obligatorisch ist – kann er ggf. angerechnet werden. Was empfehlen wir den Arbeitgebern? Jetzt HANDELN Eine systematische Planung ist wichtig, da gerade alte und große Versorgungsbestände geprüft und ggf. angepasst werden müssen. Sprich es braucht Gespräch mit Versorgungsträgern und Versicherern – wie eine Anpassung vorzunehmen ist. KEINE Einzelfallentscheidungen Vermeintlich macht es Sinn die Spitz-Abrechnung der Fälle vorzunehmen um Beiträge zu sparen, doch bindet die Spitzabrechnung Personal und könnte am Ende weit mehr kosten als den Zuschuss zu pauschalisieren. Hier können entsprechende Versorgungsordnungen für Unternehmen sinnvoll sein. Wer schreibt bleibt! Dokumentation ist das A und O, die Umsetzung sollte entsprechend für alle Beteiligten dokumentiert und kommuniziert werden.   Wir helfen gerne, Ihre Systeme und Versorgungen zu prüfen und anzupassen ggf. auch Ihre Altersvorsorge entsprechend neuzuordnen! SPRECHEN SIE UNS AN!     Die entsprechenden gesetzlichen Auszüge: Bundesfinanzministerium – Gesetz zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze (Betriebsrentenstärkungsgesetz) Außerdem können Sie sich für einen tieferen Einblick bzw. wörtliche Erläuterungen und Ideen der entsprechenden Umsetzung gerne zu unserem entsprechenden Online-Seminar anmelden. 30.07.2021 – Arbeitgeberzuschuss auf Bestandsverträge und von der Pflicht zum MEHRWERT – DUK Versorgungswerk e.V.     Für mehr Informationen sprechen Sie uns auch direkt an! Kontakt – DUK Versorgungswerk e.V.

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Rechnungszinsabsenkung auf 0,25%

Jetzt noch den höheren Zins sichern!   Ab dem 01.01.2022 wird der Rechnungszins von 0,9 auf 0,25 gesenkt Die Absenkung des Rechnungszinses wirkt sich in der betrieblichen Altersvorsorge massiv aus, da die Grundlage für die Kapital- und Rentenauszahlungen oftmals eine abgeschlossene Lebensversicherung ist. Für diese ist der Garantiezins maßgeblich und darf nicht mit einem höheren Zinssatz angeboten werden, dies soll die Kunden vor willkürlichen und übertriebenen Versprechungen schützen. Jedoch kann der Anbieter selbst wenn er besser performt keinen besseren Zins anbieten.     Wer heute noch abschließt kann sich zur Berechnung der garantierten Leistungen somit noch den höheren Zinssatz sichern – einmal abgeschlossen bleibt dieser auf die gesamte Laufzeit bestehen.   Hier finden Sie noch einen Artikel der ARD zu diesem Thema: Lebensversicherungen: Garantiezins soll gesenkt werden | tagesschau.de   Warum auch beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsabsicherung jeder Tag zählt! Hier zu den Informationen  

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Die neue BKV – FLEXIBEL und INDIVIDUELL

FÜR JEDEN DAS RICHTIGE!   35 % der Befragten ist die Betriebliche Krankenversicherung wichtiger als eine Gehaltserhöhung 37 % der Befragten finden die BKV interessanter als andere Benefits   Unbestritten ist die Tatsache, dass die betriebliche Krankenversicherung ein gefragtes Mitarbeiter-Benefit ist. Unser neues Modell verspricht immer das passende für Jeden. Musste noch vor einem Jahr in zahllosen Sitzungen von Geschäftsführung, Personalleitung und Betriebsrat darüber verhandelt werden welche Bausteintarife kombiniert werden. Zahn und Brille? Oder doch Vorsorge und Naturtarif? Und am Ende wurde der Tarif dann wenig bis gar nicht durch die Mitarbeiter in Anspruch genommen. Hatte man sich am Anfang womöglich falsch entschieden und konnte man die Erwartungen der Mitarbeiter nicht erfüllen? Genau um dieser Fragestellung zu entgehen, gibt es nun eine neue Generation der betrieblichen Krankenversicherung. Man kann es sich für den Mitarbeiter vorstellen wie eine Prepaidkarte. Das Guthaben wir jährlich erneut aufgeladen. Dabei kann der Mitarbeiter frei entscheiden, ob und wie er das Guthaben verwendet. Dieser gutgeschriebene Betrag lässt sich in verschiedenen Bereichen einsetzen.     Die Vorteile für den Arbeitgeber Gesundheit im Fokus Wettbewerbsvorteil Mitarbeiterbindung Imagegewinn Employer Branding Günstige Beiträge Die Vorteile für den Arbeitnehmer Höchstes Gut Gesundheit Leistungsvielfalt Gehaltserhöhung steht Netto zur Verfügung Beitragsvorteile für Angehörige Unkompliziert – ohne Wartezeit und Gesundheitsprüfung Komfortables Handling   Für mehr Informationen sprechen Sie uns an!  

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#tenfactsabout Berufsunfähigkeitsschutz – in zehn Bildern

#1 Jeder 4. wird im Laufe seines Berufslebens mindestens einmal berufsunfähig #2 Hauptursache für eine Berufsunfähigkeit sind psychische Erkrankungen #3 Das Risiko bei Pflegekräften liegt bei ca. 60% #4 Erst wenn keine 3 Stunden tägliche Arbeitszeit mehr geleistet werden kann, dann greift die staatliche Absicherung. #5 50% Ablehnungsquote bei Antrag auf Erwerbsminderungsrente. #6 Kein Berufsschutz bei der Erwerbsminderungsrente. #7 Hohes Armutsrisiko bei Berufsunfähigkeit. #8 Bei UNS keine Gesundheitsfragen! #9 WIR zahlen direkt bei Eintritt des Leistungsfalls! #10 Durch UNS sparen Sie sich 40-60% des Beitrages! Hier finden Sie auch mehr Informationen zu unserer Berufsunfähigkeitsabsicherung Oder vereinbaren Sie sich einen individuellen Beratungstermin bei Ihrem Ansprechpartner

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Altersarmut trifft oft Frauen

  Frauenrente: 685 € – Männerente: 1171 €   Die meisten Rentnerinnen leben mit einer Monatsrente von im Durchschnitt etwa 685 € weit unter der Armutsgrenze von 950 € im Monat. Viele Frauen müssen diese Diskrepanz im Alter nicht spüren, denn das Haushaltseinkommen speist sich meist aus zwei Renten der Ehepartner und erhält der Partner dann eine Rente von etwa 1000 € gehört man dann schon wieder zu den Durchschnittsverdienern. Laut einer Studie von destatis leben 30% aller Rentnerhaushalte eher am unteren Einkommensrand. Warum bekommen Frauen so viel weniger? Das liegt zum einen an den unterschiedlichen Berufen und Gehaltsgruppen die Frauen und Männer während ihres Arbeitslebens belegen und zum anderen bleiben auch heute noch mehrheitlich die Frauen für Kinder- und Familienbetreuung zu Hause oder gehen dann nur noch in Teilzeit arbeiten. Das schmälert die zukünftige Rente erheblich Bei etwa 60% macht die gesetzliche Rente das alleinige Einkommen aus. Bei nur 40% aller Rentnerinnen wird die gesetzliche Rente mit Einkünften aus Betriebs-, Witwenrenten oder Mieteinnahmen aufgebessert. Und betrachtet man das Rentenniveau in den letzten Jahren so ist auch für zukünftige Generationen mit keiner Aufbesserung der Rente zu rechnen. Viel zu wenig Menschen nutzen die Betriebliche Altersvorsorge als Sicherung vor Armut im Alter und im Gegenzug ist viel Potential für Aufklärungsarbeit und individuelle Beratungsgespräche.   Nutzen Sie auch unsere Online-Schulungen: 29.01.2021   BAV 2021 – was hat sich verändert und was ist neu? – Herr Thomas Geyer 26.02.2021   Ich gehe in Rente und nun? – Herr Ronald Grobys 26.03.2021   Notwendigkeit einer Berufsunfähigkeitsabsicherung – Herr Jochen Baust 30.04.2021   Das Arbeitnehmerportal – Herr Arne Pfaffelhuber 28.05.2021   Betriebliche Krankenzusatzversicherung – Herr Ronald Grobys 25.06.2021   Mitarbeiter binden und gewinnen – Herr Thomas Geyer oder lassen Sie sich persönlich beraten!

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DUK GOES DIGITAL

Das Arbeitnehmerportal hat viele Vorteile für ALLE!     Das Arbeitnehmerportal Entwickelt für unsere Kunden um Ihnen die Informationen direkter und digital zur Verfügung zu stellen. Positiver Nebeneffekt wir reduzieren Papier für sie, für uns und für die Umwelt. Wir schaffen mehr Transparenz für alle. Der Kunde kann jederzeit seine Verträge einsehen. Den Vertrags-Status, die Versicherungsdaten und den Ansprechpartner und das alles in Echtzeit. Auch Personalabteilungen profitieren durch den direkten Fluss der Informationen, da Verwaltungstätigkeiten wie das Versenden der Jahresmitteilungen überflüssig werden. Es können Arbeitsprozesse auf allen Seiten vermieden werden, da nur noch zum notwendigen Zeitpunkt die passenden Informationen zur Verfügung gestellt werden. Folgende Vorteile lassen sich zusammenfassen: Entlastung der Personalabteilungen Mehr Transparenz Weniger Redundanzen Worauf warten Sie noch – registrieren Sie sich DUK-Portal! Und so einfach geht es!   Für die Anmeldung folgen sie einfach dem Link Zum DUK-Portal Hier finden sie auch noch eine kleine Anleitung zur Registrierung Zur Anleitung Sie können aber gerne auch an einer unserer ONLINE-Informationsveranstaltungen teilnehmen zum Thema Arbeitnehmerportal. Zu den Online-Schulungen Registrieren und Profitieren!

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Mitarbeiter binden und gewinnen durch bKV

Neue Studien zeigen die betriebliche Krankenversicherung wird von Mitarbeitern geschätzt Wer weiß nicht wie wichtig es ist gutes Personal zu finden und auch bei der Stange zu halten. Hohe Fluktuationszahlen sprechen meist für abwanderndes Wissen im Unternehmen. Meist gehen die „Guten“ und nehmen nicht nur ihre Berufserfahrung sondern auch Unternehmenswissen mit. Und im Gegenzug ist der Arbeitsmarkt oft leer gefegt und man nimmt was man kriegt…. Was tun? Nach der betrieblichen Altersvorsorge und den vermögenswirksamen Leistungen ist die bKV auf Platz drei der Liste mit den beliebtesten Zusatzleistungen für Mitarbeiter und ist damit ein Personalinstrument mit Soforteffekt – bei richtiger Kommunikation. Der Arbeitgeber allerdings schätzt die Wichtigkeit für das Personal absolut falsch ein und unterschätzt damit die Wirkung auf vorhandenes und potenzielles Personal. 79% der Mitarbeiter die eine betriebliche Krankenversicherung haben, nutzen diese und können direkt auch den Nutzen, den Leistungsumfang beschreiben. Das heißt das Personal erkennt und kennt den Wert dieser Zusatzleistung – mehr als bei jeder anderen Zusatzleistung des Arbeitgebers. Mehr als die Hälfte der Befragten gab an, dass die bKV eine sinnvolle Ergänzung zur gesetzlichen Krankenversicherung darstellt und diese gaben auch an sich durch diese Zusatzleistung durch Ihren Arbeitgeber geschätzt zu fühlen. Auf dem freien Versicherungsmarkt sind entsprechende Absicherungen oft teuer und 60% der Befragten gaben an, dass sie sich diese nicht leisten könnten. Außerdem sind die gestellten Gesundheitsfragen oft ein unüberwindliche Hürde am freien Markt. Auch im Recruiting kann die bKV positiv wirken. Bei 30% der Befragten wäre das Angebot einer betrieblichen Krankenversicherung das entscheidende Kriterium für oder gegen einen Arbeitgeber im Bewerbungsprozess. Unabhängig von Mitarbeiterbindung und Mitarbeitergewinnung kann eine betriebliche Krankenversicherung dazu beitragen die eigenen Mitarbeiter gesund zu erhalten, bzw. die Fehlzeiten zu reduzieren und ist damit ein absoluter Gewinn für das Unternehmen. Die Einrichtung einer betrieblichen Krankenversicherung für die Mitarbeiter ist für ein Unternehmen im Versorgungswerk günstiger als man im Vorfeld denkt, deshalb rentiert es sich das Ganze genauer zu betrachten! Jetzt Kontakt aufnehmen! Wenn Sie gerne mehr über betriebliche Altersvorsorge und anderen spannende Themen erfahren möchten, nutzen Sie unser Angebot der Online-Schulungen.    

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Lese-Tipp: 5 Gründe, warum eine BU-Versicherung jetzt wichtig ist

Bandscheibenvorfall, Burnout – und nun auch noch das Risiko Corona: Eine Berufsunfähigkeitsversicherung schützt Pflegekräfte vor Einkommensverlusten Prof. Neubauer Günter schreibt warum gerade im Angesicht von CORONA eine Berufsunfähigkeitsversicherung wichtiger ist denn je und legt alle wesentlichen Fakten mit Lösungsmodellen auf den Tisch. Lesen Sie hier weiter…     Vereinbaren Sie einen Termin bei unserem Fachberater für eine individuelle Beratung. Zu unseren Fachberatern

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#tenfactsabout Betriebliche Altersvorsorge

1#           Ohne BAV hohes Risiko im Alter zu verarmen Jeder 2. Deutsche hat Angst, dass seine Rente nicht reicht um den Lebensstandard im Alter zu halten und damit geht auch gleichzeitig die Angst einher von Altersarmut betroffen zu sein. Diese Angst ist nicht unbegründet, denn Arbeitnehmer die derzeit 2.500 Euro erhalten, haben laut Berechnungen des Bundesarbeitsministerium nach 35 Jahren Arbeit im Alter weniger Rente als die Grundsicherung von 688 Euro. 2#           BAV ist die zweite Schicht in unserem Rentensystem Durch den demographischen Wandel hat sich auch das Rentensystem verändert und wurde von einem 3 Säulenmodell zu einem 3 Schichtenmodell. Das heißt die staatliche Rente ist die unterste Schicht und bildet ein Fundament auf dem man mit der betrieblichen Altersvorsorge aufbaut um mit der letzten Schicht der privaten Altersvorsorge abzuschließen. 3#           Gesetzlicher Anspruch auf BAV Nach § 1a Abs. 1 Satz 1 BetrAVG hat jeder Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung zugunsten einer BAV. Bei einer Entgeltumwandlung über die Durchführungswege Direktversicherung, Pensionskasse oder Pensionsfonds für Neuverträge bei nicht tarifgebundenen Arbeitgebern besteht zudem ein Anspruch auf 15% Arbeitgeberzuschuss. 4#           BAV ist und kann mehr als nur eine Altersrente Es können je nach Durchführungsweg und Tarif eine Altersrente, eine Witwen- bzw. Waisenrente und/oder eine Berufsunfähigkeitsrente abgesichert werden. 5#           Der frühe Vogel fängt den Wurm! Je früher sie mit dem Ansparen bzw. Einzahlen in einer BAV anfangen umso höhere Rentenleistungen/Kapitalleistungen kommen für sie am Ende heraus. Deshalb macht es Sinn auch schon in jungen Jahren an die Rente von morgen zu denken und vorzusorgen. So sind mit einem guten Produkt wenn man in jungen Jahren beginnt bei 100 Euro Beitrag und einem Rentenbeginn 67 schon monatliche Renten in Höhe von 700 Euro realistisch. 6#           BAV ist individuell Individuell im Versicherungsumfang, individuell bei der Höhe des Beitrages, individuell im Versicherungsverlauf – Beitragspausen, Arbeitgeberwechsel und und und. Für alles gibt es eine Option und deshalb beraten wir individuell und begleiten Arbeitnehmer und Arbeitgeber und verwalten den Vertrag. Wir sind die Schnittstelle zwischen Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Versicherer. 7#           BAV Rente ist sicher! Egal welche persönlichen oder globalen Krisen passieren. Die Rente die durch eine Entgeltumwandlung angespart wird bleibt bestehen. Das ausgewiesene Garantiekapital bzw. die Garantierente ist seitens des Versorgungswerkes garantiert. Auch der Staat kann nicht an dieses Geld ran, auf Sozialleistungen wird diese Vorsorge nicht angerechnet. 8#           Der Lebensabend ist lang Viele unterschätzen das „Risiko“ der Langlebigkeit. Jedes dritte heute geborene Mädchen hat gute Chancen über hundert Jahre alt zu werden. Das heißt es ist in der Rente noch viel Zeit übrig um sich Wünsche und Träume zu erfüllen oder einfach die Zeit mit den Liebsten OHNE Geldsorgen zu genießen. 9#           BAV wird staatlich gefördert Im Rahmen einer Entgeltumwandlung verzichtet der Fiskus auf die auf den Beitrag anfallenden Steuern und Sozialversicherungsabgaben. Das heißt vereinfacht je nach Steuerklasse kann man bei einem Beitrag von 100 Euro davon ausgehen das tatsächlich im Geldbeutel nur einen Unterschied von 50 Euro entsteht. 10#        BAV ist ein starkes Instrument für Mitarbeitergewinnung und Mitarbeiterbindung      Für 72%  der Arbeitnehmer ist die Betriebliche Altersvorsorge in den vergangenen Jahren immer wichtiger geworden. Doch schaffen es tatsächlich nur 1/3 aller Befragten ohne eine klassische BAV genügend für die Rente auf Seite zu legen. Für 74% der Befragte ist es wichtig, dass der Arbeitgeber sie bei Altersvorsorge unterstützt und für 57% der Mitarbeiter ist eine gut eingerichtete BAV ein ausschlaggebender Grund bei ihrem Arbeitgeber zu bleiben.      

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