Das DUK Versorgungswerk e. V.

Was macht uns besonders?

Den Weg gemeinsam gehen

Das DUK Versorgungswerk e.V. gehört nach dreißigjährigem Bestehen zu den größten privaten Versorgungswerken in Deutschland und ist führend im Gesundheitswesen. Es bietet seinen Mitgliedern ein vielfältiges Versorgungsportfolio, das sowohl arbeitnehmer- als auch arbeitgeberfinanzierte Modelle der betrieblichen Altersversorgung umfasst.

Das DUK Versorgungswerk e.V. ist davon überzeugt, dass die betriebliche Altersversorgung der effektivste Weg ist, um Altersarmut zu vermeiden.

Unser Leistungsspektrum

  • Keine Leistungsausschlüsse
  • Grundsätzlich keine Gesundheitsprüfung
  • Keine Verweisbarkeit (bei der Prüfung der Berufsunfähigkeit ist die zuletzt ausgeübte Tätigkeit ausschlaggebend)
  • Höhere Risikogewinne aufgrund von Konsortialverträgen und des eigenen Abrechnungsverbandes

Ein Ansprechpartner für alle Durchführungswege

Unterstützungskasse

Eine Unterstützungskasse ist eine rechtlich selbständige Versorgungseinrichtung eines oder mehrerer Unternehmen, zumeist in der Rechtsform eines eingetragenen Vereins. Die Zahlungen an die Unterstützungskasse werden vom Arbeitgeber geleistet. Entweder direkt von ihm selbst oder durch Entgeltumwandlung. Bei Insolvenz des Arbeitgebers sind die Anwartschaften der Arbeitnehmer über den Pensions-Sicherungs-Verein geschützt, an den der Arbeitgeber Beiträge abzuführen hat.

Im Besonderen sei an dieser Stelle auch auf die Erfahrung und Kompetenz des DUK Versorgungswerk e.V. bei der Ablösung öffentlich-rechtlicher Zusatzversorgung hingewiesen. Auf Basis von Leistungsplänen bis hin zu tarifierten Lösungen werden die Mitarbeiter in der Versorgungszusage so gestellt, als wenn sie weiter in der öffentlich-rechtlichen Zusatzversorgung angemeldet wären.

Auszugsweise sind einige Mitgliedsunternehmen genannt, bei denen der DUK Versorgungswerk e.V. tarifvertraglich begründete Umstellungen begleitet, unterstützt und vollzogen hat.

– Städtisches Klinikum Görlitz gGmbH
– Klinikum Burgendlandkreis GmbH
– Unfallkrankenhaus Berlin
– Thüringen-Kliniken Georgius-Agricola
– etc.

Direktversicherung

Eine weit verbreitete Form der betrieblichen Altersversorgung ist die Direktversicherung. Bei diesem Durchführungsweg schließt der Arbeitgeber per Einzel- oder Gruppenvertrag eine Versicherung für seine Arbeitnehmer ab. Versicherungsnehmer und Beitragszahler ist somit der Arbeitgeber. Begünstigter ist der Arbeitnehmer. Die Beiträge sind für den Arbeitgeber sofort abzugsfähige Betriebsausgaben. Häufig werden die Beiträge auch durch den Arbeitnehmer im Wege der Entgeltumwandlung getragen.

Direktversicherungen werden nach den Neuregelungen des Alterseinkünftegesetzes ab 2005 ebenfalls in die Steuerfreiheit gem. § 3 Nr. 63 EStG einbezogen. Für Neuverträge ab dem 01.01.2005 entfällt die Möglichkeit der Lohnsteuerpauschalierung, während für Altverträge ein Wahlrecht besteht, welches der Arbeitnehmer bis zum 30.06.2005 ausüben konnte. Auf diese Weise konnte sich der Arbeitnehmer die ggf. bisher bestehenden Vorteile sichern. Beiträge in eine Direktversicherung sind gemäß § 3 Nr. 63 EStG p.a. bis 8 % der Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung steuerfrei. Sozialversicherungsfrei können die Beiträge bis 4 % p.a. der Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung eingespart werden.

Pensionskasse

Pensionskassen sind rechtlich selbständige Unternehmen. Sie werden von einem oder mehreren Unternehmen getragen und sind aufsichtsrechtlich Versicherungen. Den Arbeitnehmern und deren Hinterbliebenen gewähren sie einen Rechtsanspruch auf die zugesagten Leistungen. Die Finanzierung erfolgt über Zuwendungen der Trägerunternehmen (Arbeitgeber) und aus Vermögenserträgen. Wie andere Versicherungen unterliegen sie der staatlichen Aufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht.

Beiträge an eine Pensionskasse sind gemäß § 3 Nr. 63 EStG p.a. bis 8 % der Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung steuerfrei. Sozialversicherungsfrei können die Beiträge bis 4 % p.a. der Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung angespart werden.

Pensionsfonds

Beim Pensionsfonds handelt es sich um einen rechtlich selbständigen Versorgungsträger, der den Arbeitnehmern einen Rechtsanspruch auf die zugesagten Leistungen einräumt. Pensionsfonds unterliegen nicht den strengen Restriktionen der herkömmlichen Lebens- und Rentenversicherungen. Sie dürfen ihr Vermögen auch am Aktienmarkt anlegen, um dessen Renditechancen besser nutzen zu können. Aufgrund der starken Kursschwankungen ergeben sich allerdings höhere Risiken.

Beiträge an einen Pensionsfonds sind wie bei der Pensionskasse gemäß § 3 Nr. 63 EStG p.a. bis 8 % der Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung steuerfrei. Sozialversicherungsfrei können die Beiträge bis 4 % p.a. der Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung angespart werden.

Die DUK Pensionsfondsversorgung bietet auch die Möglichkeit, bestehende Versorgungsverpflichtungen aus Direktzusage oder Unterstützungskasse zu übertragen. Dies ermöglicht eine liquiditätsschonende Auslagerung von Pensionsrückstellungen nach § 3 Nr. 66 EStG und kommt den unterschiedlichen Beweggründen der Unternehmen nach.

Riesterförderung

Die Riester-Rente ist eine durch staatliche Zulagen (Grundzulage/Kinderzulage) oder Sonderausgabenabzugsmöglichkeiten geförderte, privat finanzierte Altersvorsorge.

Der Gesetzgeber hat beschlossen, ab dem 1. Januar 2018 die Grundzulage um über 13,5 % von 154 € pro Jahr auf 175 Euro pro Jahr zu erhöhen. Es wird die volle Zulage von nunmehr 175 € gewährt, wenn mind. 4 % der Einkünfte (max. 2.100 Euro abzüglich Zulage) pro Jahr in den Riester-Vertrag einzahlt werden. Für jedes Kind, das nach dem 31.12.2007 geboren wurde, erhält der Sparer zusätzlich noch eine Kinderzulage in Höhe von 300 € pro Jahr und Kind (für davor geborene Kinder 185 € pro Jahr). Für eine Person mit zwei Kindern, die 20 Jahre in einen Riester-Vertrag einzahlt, summieren sich allein die Zulagen durch den Staat auf 15.500 €. Zuzüglich der eingezahlten Eigenbeiträge erhöht dieses Finanzpolster die zur Verfügung stehenden Einkünfte entsprechend. Darüber hinaus kann der Steuerpflichtige in der Einkommensteuererklärung die Eigenbeiträge (zuzüglich der zunächst erhaltenen Zulage) als Sonderausgaben bis max. 2.100 Euro geltend machen, was sich – je nach Einkommensverhältnissen – als noch günstiger im Vergleich zur bloßen Zulage erweisen kann. Die Differenz zwischen der steuerlichen Auswirkung des Sonderausgabenabzugs und der erhaltenen Zulage bekommt der Riester-Sparer dann von seiner Einkommensteuer abgezogen.

Die Versorgungsleistungen aus Riester-Renten werden ab 2018 in der Kranken- und Pflegeversicherung beitragsfrei gestellt, die Steuerpflicht bleibt jedoch unverändert bestehen.

Durch die Schaffung eines neuen Freibetrags in der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung werden Riester-Renten bei der Berechnung der Grundsicherungsleistungen nicht mehr voll angerechnet. Es wird ein Grundfreibetrag in Höhe von 100 Euro monatlich für die Bezieher dieser Leistungen gewährt. Ist die Riester-Rente höher als 100 Euro, ist der übersteigende Betrag zu 30% anrechnungsfrei.

Engagieren Sie sich und gestalten Sie gemeinsam mit uns die Zukunft der betrieblichen Altersvorsorge!

Die Gremien des Versorgungswerkes

Der Vorstand
  • Wilhelm Hecker – Vorstandsvorsitzender Staatssekretär a.D.
  • Dr.  Ilona Margit Bartscherer – Vorstandsmitglied
  • Prof. Dr. Christian Jürgens – Vorstandsmitglied
  • Prof. Dr. Gerhard Mehrtens – Vorstandsmitglied
  • Arne Pfaffelhuber – Vorstandsmitglied
Die Personalleiterkonferenz

Die Personalleiterkonferenz tagt zweimal im Jahr. Vorsitzende der Personalleiterkonferenz ist Ines Hofmann, Personalleiterin im Städtisches Klinikum Görlitz gGmbH. In diesem Gremium sind die Personalleiter aller Mitgliedsunternehmen des DUK Versorgungswerk e.V. vertreten. Ziel der Konferenz ist es, Neuerungen in der betrieblichen Altersversorgung und deren Umsetzung in den Unternehmen zu beraten.

 

Sprecher der Personalleiterkonferenz:

  • N.N.
  • Ilona Weihs – stellvertretende Vorsitzende
Das Arbeitnehmerforum

Das Arbeitnehmerforum als weiteres wichtiges Organ ist mit je einem Mitglied des Betriebs- bzw. Personalrates der Mitgliedshäuser besetzt. Das Arbeitnehmerforum hat die Aufgabe, die Arbeitnehmer und deren Interessen zu vertreten und diese Sichtweise in die Diskussion einzubringen. Das Arbeitnehmerforum wird durch den Sprecherrat repräsentiert. Der Vorsitzende des Sprecherrates hat Sitz und Stimme im Vorstand des DUK Versorgungswerk e.V. Bernd Behlert wurde zum Vorsitzenden des Sprecherrates gewählt. Alle Betriebsratsvorsitzenden der Mitgliedsunternehmen sind im Arbeitnehmerforum mit Sitz und Stimme vertreten.

Sprecher des Arbeitnehmerforums:

  • Bernd Behlert – Vorsitzender des Sprecherrates, Betriebsratsvorsitzender Helios Vogtland Klinikum Plauen GmbH
  • Markus Rocholz – Konzernbetriebsratsvorsitzender, Gerresheimer Essen GmbH
  • Ricarda Fischer – Betriebsratsmitglied, SPZ Helios Klinikum Aue
  • Sven Brügmann – Betriebsratsmitglied, HELIOS ENDO-Klinik Hamburg GmbH
  • Helke Krompholz – Betriebsratsvorsitzende, Thüringen-Kliniken GmbH
  • Michael Neumann – Betriebsratsmitglied, HELIOS Hanseklinikum Stralsund GmbH
  • Harald Merz – Betriebsratsvorsitzender, Gerresheimer Lohr GmbH
  • Kerstin Otto-Köhler – Betriebsratsmitglied, Heinrich Braun Klinikum Zwickau
  • Agnes Richter – Betriebsratsvorsitzende, MEDIAN Klinik Wilhelmsheim
  • Wolfgang Hennig-Ruitz  – ehem. Konzernbetriebsratsvorsitzender, Klinikum Chemnitz gGmbH
  • Harald Steinegger – Betriebsratsvorsitzender, Helios Klinik für Herzchirurgie Karlsruhe
Der Beirat

Im Beirat sind namhafte Fachleute und Vorstandsmitglieder bedeutender gesellschaftlicher Organisationen und Firmen aus Politik, Wirtschaft sowie Wissenschaft vertreten.

Die Aufgaben des Beirats sind in folgenden Themenkreisen begründet: Der Beirat soll das Versorgungswerk im Interesse seiner Mitgliedsunternehmen sowie deren Mitarbeitern gegenüber politischen Gremien vertreten, in allen Fragen der betrieblichen Altersversorgung beraten, die Entwicklung in der aktuellen Gesetzgebung und im Zuge der Harmonisierung des europäischen Rentenrechts analysieren und für das eigene Versorgungswerk nutzbringend umsetzen.

Beiratsmitglieder:

  • Michael Hennrich – Vorsitzender des Beirats, Rechtsanwalt
  • Prof. Josef Hecken – Vorsitzender des Gemeinsamen Bundesausschusses
  • Prof. Dr. Günter Neubauer – Direktor des IfG Institut für Gesundheitsökonomik
  • Dr. Peter Ramsauer – MdB Bundesminister a.D.

 

Der Fachausschuss

Dem Fachausschuss gehören überwiegend die Geschäftsführer von Kliniken und Klinikketten an. In diesem Gremium werden praktische Fragen der betrieblichen Altersversorgung erörtert. Der Fachausschuss berät den DUK Versorgungswerk e.V. in Fragen, die sich bei Erfüllung des Vereinszweckes stellen, diskutiert die konkrete Umsetzung der betrieblichen Altersversorgung auf fachlicher Ebene und zeigt Lösungsmöglichkeiten auf. Der Fachausschuss wird durch den Vorstand ernannt. Vorsitzender des Fachausschusses ist Prof. Dr. Gerhard Mehrtens.

  • Prof. Dr. Gerhard Mehrtens – Vorsitzender des Fachausschusses
  • Alfred Dänzer
  • Hans-Joachim Eucker
  • Joachim Gemmel
  • Dipl.-Ing. Arno Schnorrenberg
  • Ines Hofmann
  • Jens Schmidt

 

Die BAV Service GmbH

Die BAV Service GmbH gewährleistet das Management sämtlicher Verwaltungsaufgaben, die die eingerichtete bzw. neu einzurichtende betriebliche Altersversorgung betreffen. Durch die langjährige Expertise und stetige Weiterbildung in der Verwaltung betrieblicher Altersversorgung können alle Versorgungsmodelle unabhängig von Zusage- und Finanzierungsarten entlang der sich entwickelnden Gesetzgebung organisiert werden. Für den Bedarf an fundierten aktuarischen Gutachtentätigkeiten liefern wir mit unseren renommierten Kooperationspartner stets schnelle und kompetente Lösungen.

Der Umfang unserer komplett externen Verwaltung als Bindeglied zwischen Arbeitnehmern, Arbeitgebern und Versorgungsträgern reicht von der Initialen Einrichtung individueller Versorgungskonzepte, Daten- und Bestandspflege, Inkassomanagement bis hin zur Auszahlung von Alters- und Invaliditätsleistungen inklusive der Steuer- und Sozialversicherungsabrechnung.

Nach dem Motto „Alles aus einer Hand“ kümmert sich ein fester Ansprechpartner unserer spezialisierten Kundenbetreuer sowohl um die Belange des Unternehmens als auch um die der begünstigten Mitarbeiter.

Außerdem stellt die BAV-Service GmbH das Arbeitnehmer- und Arbeitgeberportal zur einfacheren und direkten Verwaltung zur Verfügung.

DUK Portal | Startseite

 

Gegründet und getragen von den Einrichtungen des Gesundheitswesens,
steht die DUK Versorgung als Systemanbieter für die Einrichtung und Durchführung
der betrieblichen Altersversorgung diesen zur Verfügung.

DUK Versorgungswerk e.V. – Die Pluspunkte

  • DUK Versorgungswerk e.V. als Systemanbieter mehrerer Durchführungswege
  • Spezialist für die betriebliche Altersversorgung von mehr als 1.200 Krankenhäusern und Einrichtungen aus dem Gesundheitswesen
  • Alle mittelbaren Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung werden angeboten
  • Gesicherte Rückdeckung durch Konsortien
  • Spezieller DUK-Tarif im eigenen Abrechnungsverband
  • Sehr gute Portabilität durch hohe Verbreitung
  • Externe, unabhängige und sachgerechte Verwaltung durch die BAV Service GmbH
  • Hohe Beratungskompetenz durch unternehmenseigene Akademie
  • Alle Geschäftsführer, Personalleiter sowie Arbeitnehmervertreter haben die Möglichkeit, in den Organen, Gremien und innerhalb des Arbeitnehmerforums des Versorgungswerkes mitzuwirken und somit einen wesentlichen Einfluss auf dessen Entwicklung und Ausgestaltung zu nehmen
  • Regelmäßig werden Schulungen, Symposien und Fortbildungsveranstaltungen zu aktuellen Fragen und Entwicklungen im Bereich der betrieblichen Altersversorgung durchgeführt
  • Verwaltung aller Durchführungswege
  • Als Systemanbieter für betriebliche Altersversorgung ist das DUK Versorgungswerk e.V. ein kompetenter Partner, der die Dienstleistung betriebliche Altersversorgung für die Mitgliedsunternehmen komplett extern, über die BAV Service GmbH, durchführt.