
Der Freibetrag sieht vor, dass die derzeitige Freigrenze von 155,75 € (2020: 159,25 €) durch einen Freibetrag in gleicher Höhe ersetzt wird. Das bedeutet, dass nach erfolgreichem Beschluss im Bundestag nur noch der Betriebsrentenanteil in der Krankenversicherung beitragspflichtig ist, der die Grenze von 159,25 € übersteigt.
Dieser Kompromiss nutzt allen, die mit Betriebsrenten für ihr Alter sparen und damit lohnt sich bAV nun noch mehr!