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Endlich hat sich die Bundesregierung durchgerungen. Noch vor Weihnachten soll der Bundestag beschließen, dass die ungerechten Lasten der Doppel- und Vollverbeitragung auf Betriebsrenten mit einem Freibetrag statt der bisher geltenden Freigrenze abgemildert werden.

Der Freibetrag sieht vor, dass die derzeitige Freigrenze von 155,75 € (2020: 159,25 €) durch einen Freibetrag in gleicher Höhe ersetzt wird. Das bedeutet, dass nach erfolgreichem Beschluss im Bundestag nur noch der Betriebsrentenanteil in der Krankenversicherung beitragspflichtig ist, der die Grenze von 159,25 € übersteigt.

Dieser Kompromiss nutzt allen, die mit Betriebsrenten für ihr Alter sparen und damit lohnt sich bAV nun noch mehr!