02.05.2013

Berufsunfähigkeitsabsicherung über den DUK

Berufsunfähigkeit kann jeden treffen

22.04.2013

Gemeinsame Regionalkonferenz von USAK e.V., USK e.V. und UTK e.V.

Regionalkonferenz am 16. April 2013 in Zwickau

22.04.2013

Die DUK-Pflege-Option

Doppelte DUK-Rente im Pflegefall

18.12.2012

Ein gutes Jahr für die Versorgungswerke

Gemeinsame Jahresabschlusssitzung DUK-AUPU

30.11.2012

Tagung der Arbeitnehmerforen

Gemeinsame Konferenz der Arbeitnehmerforen von DUK und AUPU 2012


Eine Unterstützungskasse ist eine rechtlich selbständige Versorgungseinrichtung eines
oder mehrerer Unternehmen, zumeist in der Rechtsform eines eingetragenen Vereins.
Die Zahlungen an die Unterstützungskasse werden vom Arbeitgeber geleistet. Entweder direkt von ihm selbst oder durch Entgeltumwandlung. Bei Insolvenz des Arbeitgebers sind die Arbeit- nehmer über den Pensions-Sicherungs-Verein geschützt, an den der Arbeitgeber Beiträge abzuführen hat.

Die Unterstützungskasse gewährt formal keinen Rechtsanpruch auf die Versorgungsleistungen. Faktisch ist dies für den berechtigten Arbeitnehmer aber nicht relevant, da in § 1 (1) BetrAVG geregelt ist: Der Arbeitgeber steht für die Erfüllung der von ihm zugesagten Leistungen auch dann ein, wenn die Durchführung nicht unmittelbar über ihn erfolgt (Subsidiärhaftung des Arbeitgebers). Bei Insolvenz des Arbeitgebers werden die Betriebsrenten grundsätzlich durch den Pensionssicherungsverein (PSVaG) gezahlt, da eine gesetzliche Insolvenzsicherungspflicht bei diesem besteht.

Der Arbeitgeber finanziert die von ihm zugesagte Versorgungsleistung über Zuwendungen an die Unterstützungskasse. Diese Zuwendungen können, in den Grenzen des § 4d Einkommensteuergesetz, als Betriebsausgabe geltend gemacht werden.

Im Besonderen sei an dieser Stelle auch auf die Erfahrung und Kompetenz des DUK Versorgungswerk e.V. bei der Ablösung öffentlich-rechtlicher Zusatzversorgung hingewiesen. Auf Basis von Leistungsplänen bis hin zu tarifierten Lösungen wurden die Mitarbeiter in der Versorgungszusage so gestellt, als wenn sie weiter in der öffentlich-rechtlichen Zusatzversorgung angemeldet gewesen wären.

Auszugsweise sind einige Mitgliedsunternehmen genannt, bei denen der DUK Versorgungswerk e.V. tarifvertraglich begründete Umstellungen begleitet, unterstützt und vollzogen hat.

  • Universitätsklinikum Greifswald
  • HOST GmbH der Universitätsklinik Frankfurt
  • Unfallkrankenhaus Berlin, Krankenhaus Berlin-Marzahn mit Berufsgenossenschaftlicher Unfallklinik
  • Salus gGmbH, Landeseinrichtungen Sachsen-Anhalt
  • HELIOS Klinikum Berlin Buch


Unterstützungskassen des DUK e.V.

Regionale Unterstützungskassen des DUK e.V.


 

Unterstützungskasse für Krankenhäuser in den alten Bundesländern e.V.


Berlin-Brandenburgische Unterstützungskasse für Krankenhäuser e.V.


Unterstützungskasse für Krankenhäuser in Bayern e.V.


Unterstützungskasse für Krankenhäuser in Mecklenburg-Vorpommern e.V.


Unterstützungskasse Sachsen-Anhaltinischer Krankenhäuser e.V.


Unterstützungskasse Sächsischer Krankenhäuser e.V.


Unterstützungskasse Thüringischer Krankenhäuser e.V.

 

Unternehmenseigene und überregionale Unterstützungskassen des DUK e.V.

 


AMEOS Versorgungskasse e.V. und AMEOS Versorgungskasse für Ärzte e.V.

 

 
Versorgungskasse der Dienstleistungs- und Einkaufsgemeinschaft Kommunaler Krankenhäuser eG im Deutschen Städtetag e.V.


HELIOS Zusatzversorgungskasse e.V.


Unterstützungskasse Berufsgenossenschaftlicher Kliniken e.V.


Unterstützungskasse für das Unfallkrankenhaus Berlin, Berlin-Marzahn mit Berufsgenossenschaftlicher Unfallklinik e.V.

Versorgungswerk Deutscher Krankenhäuser e.V.


Zusatzversorgungskasse für Einrichtungen der Alten- und Wohlfahrtspflege e.V.


Zusatzversorgungskasse der Ärzte e.V.


Zusatzversorgungskasse für leitende und wissenschaftliche Mitarbeiter im Gesundheitswesen e.V.


Zusatzversorgungskasse für Krankenhäuser und Einrichtungen des Gesundheitswesens e.V.