Gemeinsame Regionalkonferenz von USAK e.V., USK e.V. und UTK e.V.
Regionalkonferenz am 16. April 2013 in Zwickau
Tagung der Arbeitnehmerforen
Gemeinsame Konferenz der Arbeitnehmerforen von DUK und AUPU 2012
Pensionskassen sind rechtlich selbständige Unternehmen. Sie werden von einem
oder mehreren Unternehmen getragen und sind aufsichtsrechtlich Versicherungen. Den Arbeitnehmern und deren Hinterbliebenen gewähren sie einen Rechtsanspruch auf die zugesagten Leistungen. Die Finanzierung erfolgt über Zuwendungen der Trägerunternehmen (Arbeitgeber) und aus Vermögenserträgen. Wie andere Versicherungen unterliegen sie der staatlichen Aufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht.
Pensionskassen müssen ihr Vermögen konservativ anlegen. Wie bei der klassischen Direktversicherung steht eine kontinuierliche und sichere Rendite im Vordergrund. Aus diesem Grund muss der Arbeitgeber auch nicht in den Pensions-Sicherungs-Verein einzahlen.
Beiträge an eine Pensionskasse sind gemäß § 3 Nr. 63 EStG p.a. 4 % der Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung steuerfrei. Der steuerfreie Förderrahmen erhöht sich nach dem Alterseinkünftegesetz (vom 11.06.2004) für Versorgungszusagen, die ab dem 01.01.2005 erteilt werden um 1.800 € im Jahr. Sozialversicherungsfrei können die Beiträge ebenfalls bis 4 % p.a. der Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung angespart werden.

