Gemeinsame Regionalkonferenz von USAK e.V., USK e.V. und UTK e.V.
Regionalkonferenz am 16. April 2013 in Zwickau
Tagung der Arbeitnehmerforen
Gemeinsame Konferenz der Arbeitnehmerforen von DUK und AUPU 2012
Eine weit verbreitete Form der betrieblichen Altersversorgung ist die Direktversicherung. Bei diesem Durchführungsweg schließt der Arbeitgeber per Einzel- oder Gruppenvertrag eine Lebensversicherung für seine Arbeitnehmer ab. Versicherungsnehmer und Beitragszahler ist somit der Arbeitgeber. Begünstigter ist der Arbeitnehmer. Die Beiträge sind für den Arbeitgeber sofort abzugsfähige Betriebsausgaben. Häufig werden die Beiträge auch durch den Arbeitnehmer im Wege der Entgeltumwandlung getragen.
Direktversicherungen werden nach den Neuregelungen des Alterseinkünftegesetzes ab 2005 ebenfalls in die Steuerfreiheit gem. § 3 Nr. 63 EStG einbezogen. Für Neuverträge ab dem 01.01.2005 entfällt die Möglichkeit der Lohnsteuerpauschalierung, während für Altverträge ein Wahlrecht besteht, welches der Arbeitnehmer bis zum 30.06.2005 ausüben konnte. Auf diese Weise konnte sich der Arbeitnehmer die ggf. bisher bestehenden Vorteile sichern.

